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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Hinweise zu den nötigen Nachweisen

In diesem Antrag werden wichtige Informationen zu Ihrem Anliegen abgefragt.

An einigen Stellen müssen Sie dafür bestimmte Nachweise hochladen.

Diese Nachweise müssen digital vorliegen.

 

Neben den Angaben zu Ihnen selbst werden gegebenenfalls auch Angaben zu Personen abgefragt, die mit Ihnen im Haushalt leben.

Bitte halten Sie auch diese Daten und die nötigen Nachweise digital bereit.

 

Einkommen: 

  • Einkommensnachweis (z. B. letzte sechs Lohnabrechnungen, Rente, Unterhalt, ALG, etc.)
  • Leistungen nach SGB (z.B. Grundsicherung, Bürgergeld), Krankengeld, Pflegegeld, etc.)

Nachweise:

  • Aufenthaltsstatus (Aufenthaltstitel, Duldung etc.)
  • medizinischer Nachweis für zusätzlichen Raumbedarf 
  • ärztlicher Nachweis bei Problemen in der Wohnung (z. B. Schimmel)
  • Kündigung der Wohnung (bei Eigenbedarf)

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Die nachfolgenden Angaben sind notwendig, um prüfen zu können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die von Ihnen beantragte Bescheinigung vorliegen. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist § 20 LWoFG. Eine Verweigerung von Angaben führt zur Ablehnung des Antrags. Die personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) erhoben.

Angaben Betreuer/in

Sollte Ihre Datei die maximal mögliche Dateigröße von 5 MB überschreiten, müssen Sie diese komprimieren. Dies funktioniert sehr einfach im Internet. Suchen Sie im Internet unter dem Stichwort "Datei komprimieren", dann werden Ihnen verschiedene Seiten angezeigt, bei denen Sie dies tun können. 

Ihre Daten

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Antrag Wohnberechtigungsschein

Einkommen

Einkommen

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Einkommen im Sinne des § 12 LWoFG ist

  • bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der Werbungskosten
  • bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb der steuerlich anerkannte Gewinn
  • bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen nach Abzug der Werbungskosten
  • bei wiederkehrenden Einnahmen (z. B. Renten, Pensionen) der Jahresbetrag abzüglich der Werbungskosten
  • bei steuerfreien Einnahmen nach § 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz z. B. Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe, Zuschuss zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld, Eingliederungshilfe, Überbrückungsgeld.

Es ist grundsätzlich das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Sollten hierzu keine verlässlichen Angaben möglich sein, kann auch das Einkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt werden.

Werbungskosten

Werbungskostenpauschalbeträge für steuerpflichtige Einnahmen werden ohne Nachweise berücksichtigt. Höhere Aufwendungen und Werbungskosten für steuerfreie Einnahmen müssen Sie uns nachweisen.

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Nachhaltigkeitsprüfung

(Prüfung ob der Wohnungssuchende tatsächlich in der Lage ist für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen)

Angabe weiterer Einnahmen, welche nicht dem § 12 LWoFG zuzuordnen sind.

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Über "weitere hinzufügen" können weitere Einkommensarten hinzugefügt werden.

Antrag Wohnberechtigunsschein

Haushaltsangehörige, die in die künftige Wohnung aufgenommen werden sollen

Haushaltsangehörige sind gemäß § 4 Abs. 16 LWoFG der Antragsteller, der Ehegatte, der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zweier Personen, der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetztes vom 16.02.01 in der jeweils geltenden Fassung sowie deren Verwandte in gerader Linie und zweiten Grades Seitenlinie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager, Schwägerin), Pflegekinder ohne Rücksicht auf ihr Alter und Pflegeeltern, soweit diese Personen miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. Dazu rechnen auch Personen, die alsbald in den Haushalt aufgenommen werden sollen.

Haushaltsangehörige

(z. B. Ehefrau, Sohn)

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Über "weitere hinzufügen" können weitere Einkommensarten hinzugefügt werden.

 

Einkommen im Sinne des § 12 LWoFG ist
- bei Einkünftenausnicht selbständiger Arbeit derBruttojahresverdienst abzüglichderWerbungskosten
- bei Einkünften ausselbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft oderGewerbebetrieb dersteuerlichanerkannteGewinn

- bei Einkünften ausVermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen derÜberschussderEinnahmen nachAbzug derWerbungskosten
- bei wiederkehrendenEinnahmen (z. B. Renten, Pensionen) der Jahresbetrag abzüglich derWerbungskosten
- bei steuerfreien Einnahmen nach § 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz z. B. Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld,Winteraus- fallgeld,Arbeitslosenhilfe,Zuschuss zum Arbeitsentgelt,Übergangsgeld,Eingliederungshilfe,Überbrückungsgeld.
Es ist grundsätzlich das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist.
Sollten hierzu keine verlässlichen Angaben möglich sein, kann auch das Einkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt werden.

 

 

Nachhaltigkeitsprüfung

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Über "weitere hinzufügen" können weitere Einkommensarten hinzugefügt werden.

z. B. Studenten, Auszubildende, Häftlinge

von - bis

Antrag Wohnberechtigungsschein

Vermögen

Angaben bei zusätzlichem Raumbedarf

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Schwerbehinderter Mensch mit speziellen Wohnungsbedürfnissen hinsichtlich Grundriss und Ausstattung

Antrag Wohnberechtigungsschein

Angaben zur derzeitigen Wohnung

Allgemeine Angaben

Die folgenden Angaben dienen zur Aufnahme in die Kartei der Wohnungssuchenden der Stadt Ravensburg. Sie sind freiwillig und nicht unmittelbar mit dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein verbunden. Der Wohnberechtigungsschein ist allerdings Voraussetzung zur Aufnahme in die Kartei. Die Angaben hinsichtlich der künftigen Wohnung sind vollständig anzugeben. Eine Vermittlung ist nur bei vollständigen Daten möglich.

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Antrag Wohnberechtigungsschein

Angaben zur gesuchten Wohnung

Allgemeine Angaben

Bewohnen Sie bereits eine geförderte Wohnung, so dass diese im Falle ihres Umzugs frei werden würde, handelt es sich um einen Wohnungstausch. 

Angaben zum Wohnungstausch 

nur ausfüllen wenn schon eine bestimmte Wohnung feststeht

Antrag Wohnberechtigungsschein

Abweichende Abschrift 

Antrag Wohnberechtigungsschein


Prüfung des Antrags

Rückfragen an die Ausländerbehörde
0751 82-3623 / 0751 82-3625
Mo., Di., Do. Fr. von 9 bis 12 Uhr, Mo. bis Do. 14 Uhr bis 16 Uhr

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